Das „alte“ und bis zum 1. September 2032 als Übergangsregelung weitergeltende Psychotherapeutengesetz schreibt vor, dass die Psychotherapeutenausbildung in Vollzeit mindestens drei, in Teilzeit mindestens fünf Jahre dauern muss. Sie haben also die Wahl, mit welchem Zeiteinsatz Sie die Ausbildung machen wollen.
Gibt es Grenzen für die Teilzeitform?
Grenzen setzen das Fristende der Übergangsregelung und die Option einer Wiederholungsprüfung.
Durch die Frist 1. September 2032 kann eine Teilzeit-Ausbildung nicht beliebig lange dauern, sondern muss bis zum Fristende mit der Approbationsprüfung abgeschlossen werden. Nur bei besonderen Härtefällen kann die zuständige Behörde (in Berlin: LAGeSo) die Frist bis zum 31. August 2035 verlängern. Als besonderer Härtefall kann z.B. eine schwere längere Erkrankung angesehen werden. Zudem muss berücksichtigt werden, dass bei Nichtbestehen der Approbationsprüfung eine einmalige Wiederholung gestattet ist. Wenn diese Option bestehen soll, müsste die Prüfung daher bereits im März 2032 abgelegt werden, um dann im August 2032 eine Wiederholung möglich zu machen. Wer also erst im Januar 2027 die Ausbildung beginnt, hat dann 5 Jahre und maximal 2 Monate Zeit für die Teilzeitvariante – bei einem Ausbildungsbeginn vor 2027 verlängert sich das verfügbare Zeitfenster entsprechend. Ab März 2027 ginge daher nur noch eine Teilzeitform, wenn auf die Option einer Wiederholungsprüfung verzichtet und die Prüfung zum letztmaligen Termin im August 2032 abgelegt wird.
Was spricht für die Vollzeitform?
Die Vorteile der Vollzeitausbildung sind die relativ geringe Zeit mit geringen Einkünften, der schnellere Abschluss und die verlängerte Frist, noch mit „alten“ Studienabschlüssen Psychotherapeut zu werden.
Während der am Anfang stehenden Praktischen Tätigkeit 2 (PT 2 – ambulant) erhalten Sie vom Psychotherapeuten-gesetz her keine Vergütung, da sie nur für die PT 1 (Klinik) mit mindestens 1.000,- € bei Vollzeit vorgeschrieben ist. Im SBT-Institut wird, was bei Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten (KJP) zulässig ist, die PT 2 – Zeit um maximal 600 Stunden aus der PT 1 (Klinik) verlängert und vom Kooperationspartner MVZ zur Entwicklungs-förderung freiwillig mindestens analog zur Klinik vergütet, so dass Sie auch in dieser Zeit zumindest ein bescheidenes Einkommen haben. Zudem sind bei SBT-Institut die Zahlungskonditionen so, außer der Aufnahmegebühr dass KEINE monatlichen Ausbildungskosten anfallen, so dass Sie lediglich für Ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen. Mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von z.B. 28 Wochenstunden haben Sie die PT 2 und 1 in weniger als 1 ½ Jahren abgeschlossen, machen die Zwischenprüfung und beginnen mit den Behandlungen, die ebenfalls vergütet werden. Dies dort generierten Einnahmen decken umfänglich die Ausbildungskosten – es bleiben sogar Überschüsse übrig.
Weitere Vorteile der Vollzeitform
Die „Durststrecke“ mit einem geringen Einkommen ist in der Vollzeitvariante daher am kürzesten und ermöglichst einen schnellen Einstieg in eine Anstellung (lt. Bundesagentur für Arbeit beträgt das durchschnittliche Monatsgehalt bei KJP 4.594,- €).
Zudem ist die Zeit als „Auszubildender“ in dieser Variante am kürzesten und Sie können nach gut 3 Jahren als hochqualifizierte Fachkraft tätig werden.
Für Diplom-Psychologen, Absolventen des „alten“ Psychologie-Master oder von Master- bzw. Bachelorabschlüssen in Pädagogik oder Sozialer Arbeit hat diese Variante zudem den Vorteil, noch weit bis 2028 hinein mit der Psychotherapeutenausbildung beginnen zu können, sofern sie den Bachelor vor dem 01.09.2020 begonnen haben.
Was spricht für die Teilzeitform?
Der Name ist Programm: Teilzeit ermöglicht, weiter in einer Anstellung zu bleiben und parallel zur Ausbildung Geld zu verdienen und/oder Zeit für andere Dinge wie vor allem Kinderbetreuung zu haben. Zudem reduziert sich bei der Teilzeitvariante die Belastung durch die z.T. dicht gedrängten Seminarwochenenden spürbar.
Im SBT-Institut können Sie die PT 2 (ambulant) bis auf 2 Tage pro Woche (16 Wochenstunden) reduzieren, wobei 16 Wochenstunde i.d.R. die Untergrenze darstellt. Sie können daher Ihre bisherige Tätigkeit in Teilzeit weiterführen. Ebenfalls ist es grundsätzlich möglich, die täglichen Arbeitszeiten anzupassen – z.B. wenn Sie an bestimmten Tagen bis zu einer bestimmten Uhrzeit Ihr Kind von der KiTa abholen müssen.
Weiterhin können Sie am SBT-Institut, bei dem sich die Seminarthemen alle drei Jahre wiederholen, bestimmte Seminare auslassen und dann erst in Ihrem vierten Ausbildungsjahr nachholen. Zudem muss die Selbsterfahrungsgruppe, anders als bei der Vollzeit-Variante, nicht nach maximal 1 ½ Jahren nach Ausbildungsbeginn abgeschlossen werden. Sie haben für alles mehr Zeit und können so die für die Ausbildung notwenigen Wochenenden mit Seminaren auf einen größeren Zeitraum verteilen. Sie Selbsterfahrungsgruppe mit ca. 1 (max. 2) Seminaren pro Monat muss aber am Stück durchlaufen werden.
Sie möchten den nächsten Schritt gehen?
Ob Ausbildung, Weiterbildung oder fachliche Vertiefung: Am SBT Institut finden Sie passende Wege, um Ihre berufliche Entwicklung gezielt voranzubringen.
