Ihr individueller Weg zum SBT Institut für Verhaltenstherapie
Nicht jeder Bildungsweg verläuft geradlinig – und das ist auch gut so. Ob Sie Ihren Studienabschluss im Ausland erworben haben oder mit Ihrer aktuellen Ausbildungssituation unzufrieden sind: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre bisherigen Leistungen optimal zu nutzen und nahtlos am SBT Institut für Verhaltenstherapie in Berlin durchzustarten.
Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse
Haben Sie Psychologie, Pädagogik oder Soziale Arbeit außerhalb Deutschlands studiert? Damit Sie die staatliche Approbationsprüfung ablegen können, muss Ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt sein.
Wechsel von einem anderen Ausbildungsinstitut
Sie befinden sich bereits in der KJP Ausbildung, möchten aber zum SBT Institut für Verhaltenstherapie wechseln? Ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich und oft unkomplizierter, als Sie denken.
Wie läuft ein Institutswechsel ab?
- Leistungsprüfung: Wir sichten Ihre bisher erbrachten Stunden (Theorie, Supervision, Selbsterfahrung) und prüfen, welche Teile wir eins zu eins anerkennen können.
- Praktische Tätigkeit: Wir klären, wie Sie Ihre laufende PT1 oder PT2 bei uns oder unseren Kooperationspartnern fortsetzen können.
- Individueller Ausbildungsplan: Sie erhalten von uns einen Fahrplan, der genau zeigt, welche Bausteine Ihnen bis zur Approbation noch fehlen.
- Wechselbescheinigung: Bitte fordern Sie bei Ihrem bisherigen Institut eine „Bescheinigung zur Vorlage beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin bei Wechsel des Ausbildungsinstitutes“ an. Diese ist zwingend erforderlich, damit Sie Ihre extern erbrachten Leistungen für die spätere Prüfungsanmeldung berücksichtigen lassen können.
Warum wechseln? Viele Kandidaten kommen zu uns, weil sie die enge Anbindung an unser MVZ-Netzwerk und die verlässliche Planung der praktischen Einsätze schätzen.
Fachfremde Abschlüsse
Ihr Abschluss liegt im Grenzbereich der zulässigen Studiengänge? Durch die Reform des Psychotherapeutengesetzes gibt es klare Stichtage, aber auch Spielräume in der Einzelfallprüfung.
Äquivalenzprüfung: Gemeinsam schauen wir, ob fehlende Leistungspunkte eventuell nachbelegt werden können.
Übergangsrecht: Wir prüfen gemeinsam, ob Sie die Stichtagsregelung (Studienbeginn vor dem 01.09.2020) erfüllen.
Häufige Fragen zu Wechsel & Anerkennung
Noch Fragen? Wir klären diese gerne in einem individuellen Beratungsgespräch.
In der Regel nein. Solange die Leistungen an einem staatlich anerkannten Institut erbracht wurden, können sie meist angerechnet werden.
Das hängt von Ihrem aktuellen Ausbildungsvertrag ab. Wir empfehlen, diesen vorab zu prüfen. Wir behandeln Ihre Anfrage selbstverständlich absolut diskret.
Neben Ihren Leistungsnachweisen benötigen Sie eine offizielle Wechselbescheinigung Ihres alten Instituts (Bescheinigung zur Vorlage beim LAGeSo Berlin). Da wir als neues Institut nur die bei uns erbrachten Leistungen bescheinigen dürfen, dient dieses Dokument als Nachweis für Ihre bereits absolvierten Ausbildungsanteile.
Ja, ein Wechsel während der laufenden praktischen Tätigkeit ist möglich. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Verträge mit den Kooperationskliniken oder Praxen so anzupassen, dass Ihre Stunden lückenlos anerkannt werden.
Wir können Sie bereits beraten und eine vorläufige Einschätzung vornehmen, während das Anerkennungsverfahren beim LAGeSo läuft. So verlieren Sie keine Zeit und wissen genau, welche Unterlagen für den späteren Ausbildungsstart entscheidend sind.
Kontaktieren Sie unsere Studienberatung
Jeder Fall ist einzigartig. Lassen Sie uns in einem kurzen Telefonat oder einem persönlichen Gespräch klären, wie wir Ihren Wechsel oder Ihre Anerkennung gemeinsam realisieren.
