Die praktische Tätigkeit (PT) ist mit insgesamt 1.800 Std. für die meisten PiA’s der Start in die Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und – soweit keine beruflichen Vorerfahrungen vorhanden sind – der erste Kontakt mit der Klientel.
Was sind die rechtlichen Vorgaben für die PT?
Die zentrale Rechtsgrundlage für die KJP – Ausbildung ist die Ausbildungs- und prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) vom 18.12.1998 (mit Änderung vom 18.04.2016). § 2 regelt die Praktische Tätigkeit, die „… dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert (dient) … (und) unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht“ steht.
Vorgeschrieben sind mindestens 1.800 Stunden, die in Abschnitten von jeweils mindestens 3 Monaten abgeleistet werden müssen. Die praktische Tätigkeit kann daher – wenn notwendig – in mehrere Abschnitte unterteilt werden.
Die insgesamt 1.800 Stunden untergliedern sich in mindestens 1.200 Stunden in „einer kinder- und jugendlichpsychiatrischen klinischen Einrichtung“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 1), die „im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie zugelassen ist“ (ebd.) oder als gleichwertige Einrichtung behördlich anerkannt ist. Konkret bedeutet dass, dass die entsprechende Klinik über eine Person mit einer gültigen Weiterbildungsbefugnis verfügen muss. Die Befugten sind in jedem Bundesland auf der Homepage der (Landes-) Ärztekammer aufgeführt. (Berlin: https://www.aekb.de/service-kontakt/verzeichnisse/verzeichnis-der-weiterbildungsbefugten). Da der klinische Teil der PT in der Verordnung als Nr. 1 aufgeführt wird, wird er PT 1 genannt.
Die PT 2 ist dann mit „mindestens 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung, die der psychotherapeutischen … Versorgung von Kindern und Jugendlichen dient, in der Praxis eines Arztes … oder eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ abzuleisten ((§ 2 Abs. 2 Nr. 2). Der Arzt muss dabei über eine ärztliche Weiterbildung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie verfügen. Zu den anerkannten Einrichtungen zählen z.B. Tageskliniken oder Reha-Einrichtungen, wie z.B. eine RPK.
Nur bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten lässt § 2 KJPsychTh-APrV zu, dass von den 1.200 Stunden PT 1 bis zu 600 Stunden auch ambulant abgeleistet werden können.
Was kommt zuerst – PT 1 und dann PT 2?
Die Begriffe PT 1 und PT 2 stammen lediglich aus der KJPsychTh-APrV, die in § 2 Abs. 2 die Klinische PT als Nr. 1 und die ambulante als Nr. 2 aufzählt. Eine Vorgabe, dass die PT dann auch exakt in dieser Reihenfolge abgeleistet werden muss, ergibt sich darauf aber nicht! Die Erfahrung zeigt, dass ein Ablauf PT 2 – PT 1 in der Regel wesentlich sinnvoller ist, da meist im ambulanten Bereich eine Einarbeitung in die Aufgaben leichter möglich ist als im Klinikalltag mit der ständigen Forderung nach der Versorgung der Patienten. Im SBT-Institut wird daher stets mit der PT 2 begonnen und diese um die bei KJP zulässigen 600 Stunden aus der PT 1 aufgestockt. Damit ermöglicht die PT 2 eine solide Ausbildung – Bewerber für eine PT 1 Stelle können so darauf verweisen, als gut ausgebildete Kräfte in die Klinik zu kommen und von Anfang an in der Patientenversorgung eingesetzt werden zu können.
Ist die PT 2 im SBT Institut anders?
Im SBT-Institut wird daher stets mit der PT 2 begonnen und diese um die bei KJP zulässigen 600 Stunden aus der PT 1 aufgestockt. Damit ermöglicht die PT 2 eine solide Ausbildung – Bewerber für eine PT 1 Stelle können so darauf verweisen, als gut ausgebildete Kräfte in die Klinik zu kommen und von Anfang an in der Patientenversorgung eingesetzt werden zu können.
Ein Alleinstellungsmerkmal der PT 2 im SBT-Institut ist die enge Kooperation mit der MVZ für Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen GmbH, die in Berlin 3 MVZ betreibt (seit 2025 auch ein weiteres MVZ für Erwachsene). PiA’s am SBT-Institut bekommen damit „automatisch“ einen PT 2 Platz in einem der MVZ-Standorte mit einer vom SBT-Institut vorgegebenen Einarbeitung. Die oft sehr mühselige Bewerbung um einen PT 2 Platz entfällt damit.
Wie muss ich mir meine Tätigkeit in der PT 2 vorstellen?
Alle PiA’s erhalten zum Ausbildungsbeginn einen Laufzettel für die Einarbeitung in der PT 2 sowie einen Einarbeitungsplan für die Diagnostik (Testverfahren). Neben einer Einführung in den MVZ-Standort und Hospitation bei den unterschiedlichen Professionen (Ärzte, Psychotherapeuten, Ergo-/Physio-/Kunsttherapeuten und Logopäden) wird recht schnell mit der Einarbeitung in die ersten Testverfahren begonnen: Zunächst wird sich in das Testmanual eingelesen und dann eine Testung bei einem/einer erfahrenen Kollegen/Kollegin hospitiert. Anschließend wir die Testung selbst unter Supervision durchgeführt falls man gut damit zurecht kam, dann alleine – allerdings mit Besprechung der Testauswertung mit einem Kollegen. Erst wenn alle Stationen erfolgreich durchlaufen wurden, wir die Testung zu selbstständigen Durchführung freigegeben und die Einarbeitung in das nächste Verfahren beginnt.
Weiterhin erfolgt zunächst die Hospitation von Gruppenangeboten, wie z.B. ein Konzentrationstraining, ein Training sozialer Kompetenzen oder ein Elterntraining (für Eltern von ADHS-Kindern). Nach der Hospitation erfolgt meist die Teilnahme als Co-Therapeut. Bei einem sehr guten Verlauf besteht die Möglichkeit, selbst eine Gruppe verantwortlich zu übernehmen – erfahrene Kollegen stehen aber zur Seite, so es Gesprächsbedarf gibt.
Der dritte Bereich der PT 2 ist das Berichtswesen, das bei Kindern- und Jugendlichen meist sehr umfangreich ist. Auch hier erfolgt eine schrittweise Einarbeitung mit dem Ziel, nach angemessener Zeit eigenständig Berichte abfassen zu können. Da auch approbierte KJP später Berichte anfertigen müssen, ist dies eine gute Vorbereitung für die spätere Praxis.
Welche zeitlichen Modelle sind in der PT 2 möglich?
Im Kooperationspartner MVZ sind von 2 Tagen/16 Stunden bis 5 Tage / 40 Stunden alles möglich. Anzuraten sind aber zeitliche Einsätze von 4 Tagen / 32 Stunden oder 3 Tagen / 24 Stunden. Dies begründet sich damit, dass parallel zur PT 2 noch die Theorieseminare und – wenn auch nur für ca. ein halbes Jahr – zusätzlich die Selbsterfahrungsgruppe an den Wochenenden stattfinden. Ein freier Tag ist daher durchaus sinnvoll. Auf der anderen Seite kann auch zur Finanzierung des Lebensunterhalts noch parallel gearbeitet werden – aber hier sollte darauf geachtet werden, dass stets noch etwas Zeit zum „durchschnaufen“ verbleibt.
Wie komme ich an eine PT 1 Stelle in einer Klinik?
Das SBT Institut hat mit mehreren KJP-Kliniken Kooperationsverträge geschlossen, bei denen sich PiA’s bewerben können. Es ist aber auch möglich, die PT 1 bei einer Klinik nach eigener Wahl durchzuführen, sofern diese die Voraussetzungen erfüllt (s. rechtliche Vorgaben). Das SBT Institut schließt in diesem Fall mit der neuen Klinik ebenfalls einen Kooperationsvertrag. Gerade PiA’s, die nicht aus Berlin stammen oder Beziehungspersonen außerhalb von Berlin haben, besteht damit die Möglichkeit, „heimatnah“ die PT 1 machen zu können.
Das SBT Institut bietet daher einige Monate vor Ende der PT 2 individuelle Beratungsgespräche an, in denen die Möglichkeiten der PT 1 Bewerbung sowie die Unterstützung durch das Institut besprochen werden.
Bekomme ich in der PT eine Vergütung?
§ 27 Abs. 4 des Psychotherapeutengesetzes vom 15.11.2019 (Fassung vom 19.05.2020) regelt, dass nach dem 31.08.2020 „… für die Dauer der praktischen Tätigkeit eine monatliche Vergütung von mindestens 1 000 Euro …“ zu zahlen ist. Bei Teilzeittätigkeit reduziert sich dieser Betrag anteilig. Leider betrifft diese Regelung nur die PT 1 und nicht die PT 2. Da es sich bei der PT (2) um ein Pflichtpraktikum handelt, ist hier das Mindestlohngesetz nicht anwendbar, da hier Pflichtpraktika ausgenommen sind (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG).
Der Kooperationspartner MVZ des SBT-Instituts hat jedoch freiwillig die Bestimmungen für die PT 1 auch für die PT 2 übernommen, so dass hier in jedem Falle für die PT 2 eine Vergütung bezahlt wird. Die Höhe richtet sich vor allem nach der wöchentlichen Arbeitszeit und der einschlägigen Berufserfahrung und geht von einer Minijob-Vergütung bei 2 – 2 1/2 Arbeitstagen/Woche bis zu einer sozialversicherungspflichtigen Vergütung incl. Urlaubsanspruch bei 3 und mehr Arbeitstagen pro Woche.
Sie möchten den nächsten Schritt gehen?
Ob Ausbildung, Weiterbildung oder fachliche Vertiefung: Am SBT Institut finden Sie passende Wege, um Ihre berufliche Entwicklung gezielt voranzubringen.
