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Klient erklärt seine Gedanken im Gespräch, während die Therapeutin Notizen macht.

Die Psychotherapeutenreform & Übergangsfrist im Überblick

Was sich ändert und wer jetzt noch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut werden kann.
01.05.2026

Mit der Einführung des neuen Psychotherapeutengesetzes vom 15.11.2019 wird die Psychotherapeutenausbildung in Deutschland komplett umgestellt. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. September 2032, während der noch nach der bisherigen Ausbildungsordnung ausgebildet werden darf.

Was ändert sich vor allem?
Er ändern sich vor allem sechs Dinge: Zugangsberechtigung, Ausbildungsdauer, Zuständigkeit, besondere Regelungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Prüfung, Finanzierung.

Zugangsberechtigt werden nach neuem Recht ausschließlich Absolventen des neuen Master-Studiengangs Psychologie und Psychotherapie, die zum Studienende eine Approbationsprüfung abgelegt haben (s. z.B. www.medicalschool-berlin.de). Diese Approbation berechtigt aber noch nicht zur Therapiedurchführung.

Die Ausbildungsdauer in Vollzeit wird von 3 auf 5 Jahre verlängert und erfordert im Anschluss an die Approbationsprüfung eine 5-jährige Ausbildung zum Fachpsychotherapeuten für Erwachsene oder für Kinder/Jugendlich in einem anerkannten Psychotherapieverfahren (z.B. Verhaltenstherapie).

Zuständig für die Ausbildung, die Zulassung von Ausbildungsinstituten und für die Prüfung geht von den Landesämtern (in Berlin LAGeSo) an die Landes-Psychotherapeutenkammer über, die dann sogenannte Weiterbildungsstätten bei Erfüllung aller Vorgaben zulässt.

Besondere Regelungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die nach altem Recht auch Absolventen der Pädagogik und Sozialen Arbeit werden konnten, entfallen.

Die Prüfung wird nicht mehr in einer schriftlichen Prüfung beim LAGeSo und einer mündlichen Prüfung beim Institut bestehen, sondern in einer sogenannten „Parcousprüfung“, die aus 2 Stationen besteht, an deren jeweils 3 Kompetenzbereiche abgeprüft werden. Dabei kommen „Schauspiel-Patienten“ zum Einsatz, mit denen der Prüfling je nach Aufgabenstellung der Station interagieren muss.

Die bisherige Finanzierung, in der der Ausbildungsteilnehmende an das Institut 20.000,- bis über 30.000,- € zahlen musste, dafür aller bei der eigenen Therapiedurchführung eine Rückvergütung erhält wird abgelöst, dass die neuen „Psychotherapeuten in Weiterbildung“ von der Weiterbildungsstätte angestellt werden und ein Gehalt bekommen. Dies hört sich zunächst sehr gut an – die Finanzierung der damit verbundenen Kosten der Weiterbildungsstätte wurde bei der Gesetzeseinführung verschoben und ist leider bis heute noch nicht geklärt.

Wie kann ich alternativ die Übergangsfrist nutzen?

Die Nutzung der Übergangsfrist ist vor allem nützlich für: Pädagogen, Sozialpädagogen und Psychologen (mit Master in klinischer Psychologie), sowie für Master-Absolventen des neuen Psychologie-Studiengangs, die nicht auf die Klärung der Finanzierungsfrage des neuen Modells warten wollen.

Absolventen mit einem Abschluss in Pädagogik oder Soziale Arbeit können bis zum 1. September 2032 die Approbationsprüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten machen. Dies setzt voraus, dass sie ihr Studium vor dem 01.09.2020 begonnen haben und entweder einen Masterabschluss haben oder einen Bachelor mit mindestens 7 Semester Regelstudiendauer.

Absolventen mit einem „alten“ Master in Psychologie können ebenfalls bis zum 1. September 2032 die Approbationsprüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder alternativ zum Psychologischen Psychotherapeuten machen, sofern ihr Studienbeginn des Bachelors ebenfalls vor dem 01.09.2020 gelegen hat.

Absolventen des neuen Master-Studiengangs Psychologie und Psychotherapie können sofort in die Psychotherapeutenausbildung einsteigen ohne warten zu müssen, ob bzw. wann die Finanzierungsfrage der Weiterbildungsstätten geklärt ist.

Für alle gilt bei der angestrebten Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im SBT-Institut: Ein Einstieg ist kurzfristig möglich, da keine festen Starttermine (i.d.R. 1-2 mal jährlich) bestehen und durch den Kooperationspartner MVZ für Entwicklungsförderung auch direkt zum Ausbildungseintritt ein PT 2 – Platz gestellt wird. Die sonst üblichen langen Bewerbungszeiten entfallen damit.

Dr. Reinald Faß ist Diplom-Pädagoge und hat langjährige Erfahrung als Leiter Personalentwicklung und als Leiter eine Reha-Einrichtung für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Er ist seit 2025 für alle organisatorischen Belange des Instituts verantwortlich, koordiniert die PT 2 Einsätze und ist auch selbst als Dozent tätig.

Therapeutin sitzt lächelnd mit Klemmbrett in einem hellen, modernen Beratungsraum.

Sie möchten den nächsten Schritt gehen?

Ob Ausbildung, Weiterbildung oder fachliche Vertiefung: Am SBT Institut finden Sie passende Wege, um Ihre berufliche Entwicklung gezielt voranzubringen.