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Junge Erwachsene sitzen im Stuhlkreis und hören der Therapeutin in einer Gruppensitzung zu.

Die fünf Säulen Ihrer Ausbildung im Detail

Die Approbation für Kinder- und Jugendpsychotherapie basiert auf einem modularen System, das Theorie und Praxis untrennbar miteinander verbindet. Von wissenschaftlichen Grundlagen über die praktische Arbeit in Kliniken und Ambulanzen bis hin zur persönlichen Reflexion durch Supervision und Selbsterfahrung. Erfahren Sie hier mehr zu den Inhalten der Ausbildung.

Theoretische Ausbildung

  1. Entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen normalen und abweichenden Verhaltens im Kindes- und Jugendlichenalter
  2. Konzepte über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen im Kindes- und Jugendlichenalter
    2.1. Allgemeine und spezielle Krankheitslehren von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, unter Berücksichtigung der wissenschaftlich anerkannten Verfahren
    2.2. Psychosomatische Krankheitslehre
    2.3. Kinder- und jugendpsychiatrische Krankheitslehre, Psychiatrische Krankheitslehre verschiedener Altersgruppen
  3. Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Säuglings- und Kleinkindforschung
  4. Diagnostik und Differentialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, psychosozial- und entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen bei Kindern und Jugendlichen
  5. Besondere entwicklungs- und geschlechtsspezifische Aspekte der Persönlichkeit, der Psychopathologie und der Methodik der Psychotherapie verschiedener Altersgruppen
  6. Intra- und interpersonelle Aspekte psychischer und psychisch mitbedingter Störungen in Paarbeziehungen, Familien und Gruppen
  7. Prävention und Rehabilitation
  8. Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
  9. Methoden und differentielle Indikationsstellung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren
  10. Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen Behandlungsverläufen
  11. Berufsethik und Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme, Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes, Kooperation mit Ärzten und anderen Berufsgruppen
  12. Geschichte der Psychotherapie

Unsere Seminare haben Seminarnamen, die die jeweiligen Inhalte besser darstellen – bei der Seminareinladung vor jedem Seminar erfahren Sie, welche Teile des Ausbildungscurriculums mit dem kommenden Seminar abgedeckt werden.

  1. Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese, Indikationsstellung und Prognose, Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung bei Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung der bedeutsamen Beziehungspersonen
  2. Rahmenbedingungen der Psychotherapie, Behandlungssetting, Einleitung und Beendigung der Behandlung insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeit von Beziehungspersonen
  3. Therapiemotivation und Widerstand des Kindes oder Jugendlichen und seiner bedeutsamen Beziehungspersonen, Entscheidungsprozesse des Therapeuten, Dynamik der Beziehungen zwischen dem Therapeuten und dem Kind oder Jugendlichen sowie seinen Eltern oder anderen bedeutsamen Beziehungspersonen im psychotherapeutischen Behandlungsprozeß
  4. Behandlungskonzepte und -techniken sowie deren Anwendung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
  5. Behandlungstechniken bei Kurz- und Langzeittherapie von Kindern und Jugendlichen und den bedeutsamen Beziehungspersonen
  6. Krisenintervention bei Kindern und Jugendlichen und den bedeutsamen Beziehungspersonen
  7. Gesprächsführung mit den Beziehungspersonen des Kindes oder Jugendlichen im Hinblick auf deren psychische Beteiligung an der Erkrankung und im Hinblick auf deren Bedeutung für die Herstellung und Wiederherstellung des Rahmens der Psychotherapie des Patienten
  8. Einführung in die Säuglingsbeobachtung und in den Umgang mit Störungen der frühen Vater-Mutter-Kind-Beziehung

Unsere Seminare haben Seminarnamen, die die jeweiligen Inhalte besser darstellen – bei der Seminareinladung vor jedem Seminar erfahren Sie, welche Teile des Ausbildungscurriculums mit dem kommenden Seminar abgedeckt werden.

Praktische Tätigkeit

Die Ausbildung, die sich strikt an den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) orientiert, umfasst die praktische Tätigkeit sowie die praktische Ausbildung. Diese beiden Begriffe dürfen nicht verwechselt werden. Die praktische Tätigkeit unterteilt sich in eine 1.200 Stunden dauernde klinische (PT 1) und eine 600 Stunden dauernde ambulante (PT 2) Phase, wobei es bei KJP zulässig ist, bis zu 600 Stunden der klinischen PT 1 auch ambulant zu leisten.

Im SBT Institut findet die PT 2 grundsätzlich als Erstes statt und wird in einem der drei MVZ Standorte des Kooperationspartners MVZ für Entwicklungsförderung durchgeführt. Dies erleichtert deutlich den Einstieg in die zukünftige therapeutische Tätigkeit. Die PT 2 Einsätze werden dabei vom SBT Institut zentral koordiniert, so dass hier keine Bewerbung erforderlich ist. Für die PT 1 unterhält die SBT in Berlin GbR Kooperationsvereinbarungen mit einigen Kliniken in Berlin und im Umland. Es ist aber jederzeit möglich, die PT 1 auch in einer anderen Klinik durchzuführen. In diesem Fall prüft das SBT Institut, ob die Klinik die Voraussetzungen erfüllt und schließt anschließend einen Kooperationsvertrag mit der Klinik zur Durchführung der PT 1 ab.

Im SBT Institut finden i.d.R. einmal jährlich ein Orientierungsgespräch mit den PiA statt. Ziel ist es, die bisherige Leistung und vor allem das Verhalten gegenüber Patienten zu reflektieren und falls erforderlich, Unterstützungsmaßnahmen zu vereinbaren.

Die institutsinterne Zwischenprüfung findet nach ca. der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Es handelt sich um eine 2-stündige schriftliche Prüfung, deren Inhalte sich - anders als bei der staatlichen Prüfung – ausschließlich auf Themen beziehen, die für die anschließende therapeutische Arbeit wichtig sind. Zum Bestehen müssen mindestens 60% der Punkte erreicht werden. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, findet eine mündliche Nachprüfung durch die Institutsleitung statt. Das Bestehen der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für den Beginn der praktischen Ausbildung (Patientenbehandlungen unter Supervision). Die gesamte Zwischenprüfung kann einmal wiederholt werden.

Während der praktischen Tätigkeit (PT 1 und 2 zusammen) müssen mindestens 30 Behandlungsfälle, an denen die AusbildungsteilnehmerInnen beteiligt waren, dokumentiert werden. Das SBT Institut stellt hierzu ein entsprechendes Berichtsformular zur Verfügung. In der praktischen Ausbildung sind weiterhin mindestens 6 anonymisierte Falldarstellungen von eigenen Patientenbehandlungen (unter Supervision) zu erstellen.

Praktische Ausbildung

In der zweiten Hälfte der Ausbildung steht der praktische Anteil im Vordergrund: mindestens 600 und maximal 800 ambulante supervidierte Therapiesitzungen müssen erbracht werden. Voraussetzung hierfür ist im SBT Institut die bestandene Zwischenprüfung sowie der Besuch des Seminars „Behandlungserlaubnis“, dass gezielt auf alle administrativen Aufgaben und Vorgänge für die Therapiedurchführung vorbereitet. Damit erhalten Sie das benötigte Rüstzeug, um erfolgreich mit der eigenen therapeutischen Tätigkeit starten zu können, aber auch, häufige Fehler z.B. bei der Therapiebeantragung bei den Krankenkassen zu vermeiden.

Grundlagen der Institutsambulanz

SBT in Berlin verfügt über eigene Ausbildungsambulanzen, die sich in den Räumlichkeiten des Kooperationspartners MVZ für Entwicklungsförderung in den Berliner Bezirken Lichterfelde, Marzahn und Neukölln befinden. Durch die Fachärzte des MVZ werden für die Praktische Ausbildung passende Patienten zur Verfügung gestellt. Ähnlich wie bei der PT 2 wird der Einsatz in den Institutsambulanzen durch das SBT Institut zentral koordiniert. Standortwünsche der PiA werden soweit irgend möglich mit berücksichtigt.

Supervision und Supervisoren
Grundsätzlich kann Supervision nur bei SupervisorInnen stattfinden, die seitens des Instituts oder durch andere zuständige Stellen als solche anerkannt wurden. Die AusbildungsteilnehmerInnen sollen die 150 Supervisionsstunden gleichmäßig auf die 600 Behandlungsstunden verteilen. 100 Stunden Supervision finden in Gruppen statt. Die Zuordnung zu den Supervisionsgruppen erfolgt dabei zentral durch das SBT Institut – Wünsche der PiA werden soweit wie möglich berücksichtigt. Für die 50 Stunden Einzelsupervision können die AusbildungsteilnehmerInnen zu einem Supervisor ihrer Wahl Kontakt aufnehmen und mit diesem Termine vereinbaren. Für die Einzelsupervision empfehlen wir eine schriftliche Vereinbarung zwischen SupervisorIn und SupervisandIn, damit es bzgl. Termingestaltung und Ausfallhonorar zu keinen Missverständnissen kommt. Insgesamt muss die Supervision der 600 Behandlungsstunden bei 3 verschiedenen SupervisorInnen erfolgen.

Ausführliche Falldokumentationen
Im Verlauf der 600 Behandlungsstunden müssen von sechs Fällen, darunter mindestens zwei Langzeittherapien, alle anderen Fälle mindestens 25 Behandlungsstunden, ausführliche Falldokumentationen erstellt werden. Dabei ist die vom SBT Institut vergebene Gliederung einzuhalten. Die Fälle sind beim SBT Institut zur Prüfung einzureichen. Zwei der Fälle davon wählen Sie dann als Prüfungsfälle für die mündliche Prüfung aus. Auch diese müssen zunächst vom SBT Institut als Prüfungsfälle angenommen werden. Diese beiden Fälle müssen Sie dann beim in Berlin für die Prüfung zuständigem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zusammen mit der Bestätigung des Instituts über die Annahme als Prüfungsfall einreichen. Zur optimalen Vorbereitung auf die mündliche Prüfung sollen die beiden Prüfungsfälle zuvor in der Supervision besprochen werden.

Prüfungsleistungen
Die schriftliche Prüfung erfolgt im LAGeSo. Genauer Termin und Ort werden rechtzeitig bekannt gegeben. Für die mündlichen Prüfungen kann der Termin seitens des SBT-Instituts frei bestimmt werden. Die Prüfungen finden am Institutssitz in der Schillerstaße in Berlin statt. Die Terminwahl hängt von den zeitlichen Kapazitäten der Prüfer ab. Im Normalfall wird ein Abstand von 3 bis 6 Wochen zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung eingehalten. Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfungen sind insoweit unabhängig voneinander, dass bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung die mündlichen Teile dennoch zählen würden und nicht nachgeholt werden müssen. Die Prüfungskommission für die mündliche Prüfung besteht aus vier Mitgliedern, unter denen mindestens ein Arzt sein muss. Ihre jeweiligen Selbsterfahrungsleitungen dürfen nicht der Prüfungskommission angehören. Die Mitglieder der Prüfungskommission werden seitens des SBT in Berlin GmbH vorgeschlagen und dann vom LAGeSo bestätigt.

Für weitere Details zur Prüfung ist auf die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (PsychThAPrV und KJPsychThAPrV) zu verweisen.

Supervision & Selbsterfahrung

Supervision ist ein professioneller Beratungsprozess, der darauf abzielt, die berufliche Entwicklung und Kompetenz von Fachkräften zu fördern. Sie wird häufig im sozialen, therapeutischen und pädagogischen Bereich eingesetzt. In der Supervision reflektieren Fachkräfte ihre berufliche Praxis, Herausforderungen und Erfolge mit Hilfe eines Supervisors. Ziele der Supervision sind die Verbesserung der Arbeitspraxis, die Förderungvon Selbstreflexion und Selbsterkenntnis sowie die Unterstützung in schwierigen beruflichen Situationen. Supervision kann in Einzel- oder Gruppensitzungen erfolgen und ist ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung und beruflichen Weiterentwicklung.

Selbsterfahrung bezieht sich auf den bewussten Prozess, sich selbst besser kennenzulernen, einschließlich der eigenen Gedanken, Gefühle, Verhaltensweisen und Motivationen. Dieser Prozess kann durch verschiedene Methoden und Aktivitäten gefördert werden, wie z.B. Psychotherapie, Meditation, kreative Ausdrucksformen und Körperarbeit. 
Selbsterfahrung ist ein zentraler Bestandteil der persönlichen Entwicklung und kann dazu beitragen, das Selbstbewusstsein zu stärken, emotionale Intelligenz zu fördern und zwischenmenschliche Beziehungen zu verbessern. In therapeutischen Kontexten dient Selbsterfahrung dazu, unbewusste Muster und Konflikte zu erkennen und zu bearbeiten, was zu einem besseren Verständnis und einer gesünderen Lebensführung führen kann.

Prüfung und weitere Informationen

Vorgehensweise für die Abschlussprüfung: 

  • Sprechen Sie als Erstes ca. 2 Monate vor dem Meldetermin zur Abschlussprüfung einen Beratungstermin mit dem Institutsmanagement ab und bringen Sie zu diesem Termin Ihr Studienbuch mit. In dem Termin wird dann geprüft, ob alle für die Prüfungsanmeldung erforderlichen Nachweise und Unterlagen bereits vorliegen bzw. was ggfs. noch benötigt wird.
  • Wenn alle Ausbildungsnachweise vorliegen, erstellt Ihnen das SBT Institut der vom LAGeSo (Landesprüfungsamt) vorgegebenes Dokument, dass Ihnen die vollständige Erbringung aller geforderten Ausbildungsleistungen bescheinigt. In einem weiteren Dokument wird die Annahme Ihrer beiden Prüfungsfälle durch das SBT Institut bestätigt.
  • Sie müssen sich dann selbst unter Beifügung aller geforderten Unterlagen (Link: https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/berufe-im-gesundheitswesen/ausbildung-im-inland/kinder-und-jugendlichenpsychotherapeut-in/artikel.127285.php#unterlagen) unter Einhaltung der Meldefristen beim LAGeSo zur Prüfung anmelden.
  • Sind alle Unterlagen vollständig, lädt das LAGeSo Sie zur schriftlichen Approbationsprüfung ein.

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